Obligationenrecht

Obligationenrecht
Ob|li|ga|ti|o|nen|recht 〈n. 11; unz.; schweiz.; Rechtsw.; Abk.: ORTeil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, das die gesetzlichen Bestimmungen des Schuld-, Arbeits-, Gesellschafts- u. Wertpapierrechts enthält

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Ob|li|ga|ti|o|nen|recht, das <Pl. selten> (schweiz.):
gesetzliche Regelung von Schuldverhältnissen, die durch einen Vertrag od. eine unerlaubte Handlung entstanden sind (Abk.: OR).

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Obligationenrecht,
 
Abkürzung OR, neben dem Zivilgesetzbuch (ZGB) Kodifikation des Schweizer Zivilrechts vom 30. 3. 1911. Im Obligationenrecht sind u. a. geregelt das Zustandekommen von vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnissen, die einzelnen Vertragstypen sowie das Handels-, Gesellschafts- und Wertpapierrecht.

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Obli|ga|ti|o|nen|recht, das; -[e]s, (schweiz.): Schuldrecht; Abk.: OR.

Universal-Lexikon. 2012.

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